Transparente Transaktionsentgelte. Keine versteckten Kosten.

Gerade im Hinblick auf die Kosten unterscheiden sich Handelsplätze für digitale Währungen. Um sich auch hier klar zu positionieren, wird Kosten-Transparenz an der BSDEX großgeschrieben. Nicht nur die Transaktionsentgelte, sondern auch erläuternde Beispiele finden Sie deshalb in unseren AGBs.

Grundsätzlich wird zwischen einer Maker- und einer Taker-Order unterschieden. Taker-Orders sind solche, die nach ihrer Aufgabe sofort gegen eine bereits im Orderbuch befindliche Order ausgeführt werden können. Maker-Orders hingegen sind nicht unmittelbar ausführbar und werden ins Orderbuch eingestellt.

Ausführung alsMaker-OrderTaker-Order

Relatives Trans­aktionsentgelt

0,20% des Transaktions­volumens

0,35% des Transaktions­volumens

Mindesttransak­tionsentgelt

0,01 € je Order

0,01 € je Order

Darüber hinaus werden keine weiteren Kosten für die Transaktion der Euro-Beträge und Kryptowährungen sowie deren Verwahrung erhoben.