Gerade im Hinblick auf die Kosten unterscheiden sich Handelsplätze für digitale Währungen. Um sich auch hier klar zu positionieren, wird Kosten-Transparenz an der BSDEX großgeschrieben. Nicht nur die Transaktionsentgelte, sondern auch erläuternde Beispiele finden Sie deshalb in unseren AGBs.
Grundsätzlich wird zwischen einer Maker- und einer Taker-Order unterschieden. Taker-Orders sind solche, die nach ihrer Aufgabe sofort gegen eine bereits im Orderbuch befindliche Order ausgeführt werden können. Maker-Orders hingegen sind nicht unmittelbar ausführbar und werden ins Orderbuch eingestellt.
Ausführung als | Maker-Order | Taker-Order |
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Relatives Transaktionsentgelt | 0,20% des Transaktionsvolumens | 0,35% des Transaktionsvolumens |
Mindesttransaktionsentgelt | 0,01 € je Order | 0,01 € je Order |
Darüber hinaus werden keine weiteren Kosten für die Transaktion der Euro-Beträge und Kryptowährungen sowie deren Verwahrung erhoben.