Transfer of Funds Regulation

Die EU-Vorschrift für Krypto-Transfers

 

Die Regulierung von Kryptowerten (z. B. Bitcoin) hat in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen. Eine der zentralen, neuen EU-Regulierungsvorhaben ist die Transfer of Funds Regulation (ToFR), welche am 30. Dezember 2024 in Kraft tritt und alle Krypto-Transfers innerhalb der EU betrifft. Die Verordnung zielt darauf ab, die Transparenz beim Übertrag von Kryptowährungen zu erhöhen und zu verhindern, dass Kryptowährungen für illegale Aktivitäten wie Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. 

 

Was bedeutet die Transfer of Funds Regulation (ToFR)? 

Die Transfer of Funds Regulation (ToFR), auch bekannt als Geldtransferverordnung oder Travel Rule, ist eine EU-Vorschrift, die ab dem 30. Dezember 2024 gilt. Sie soll Kryptowertetransfers, wie in etwa mit Bitcoin nachvollziehbar machen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. Anbieter von Krypto-Dienstleistungen in Europa müssen Informationen über Absender und Empfänger erheben, übermitteln und speichern. Die ToFR stärkt die Transparenz von Finanztransaktionen und unterstützt Behörden bei der Verfolgung verdächtiger Geldströme. 

“self-hosted” Wallet: Eine Wallet, bei welcher Sie als Eigentümer alleinige Kontrolle über die privaten Schlüssel haben.  Synonyme Begriffe sind z.B. “private Wallet” oder “un-hosted Wallet”  

CASP: Crypto-Asset Service Provider sind Unternehmen, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten für Kunden erbringen. Das ist z.B. die Boerse Stuttgart Digital Custody GmbH als Verwahrstelle für Ihre bei BSDEX erworbenen bzw. eingezahlten Kryptowährungen. Hinweis: CASP ist ein in Europa verbreiteter Begriff, während in Drittländern auch häufig VASP (Virtual Asset Service Provider) verwendet wird. 

 

Was müssen Krypto-Dienstleister durch die Transfer of Funds Regulation künftig tun?  

 Künftig sind Kryptowerte-Dienstleister in Europa, BSDEX eingeschlossen, gesetzlich verpflichtet, mehr Transparenz bei Transfers zu schaffen:   

  • Identifikation von Absender und Empfänger: Krypto-Dienstleister müssen die Identität der Personen überprüfen, die Kryptowerte transferieren. Dies schließt Informationen wie Namen, Adressen oder Geburtsdatum ein. 

  • Datenspeicherung: Die gesammelten Daten müssen gespeichert und für eine gewisse Zeit aufbewahrt werden. Im Falle eines Verdachtsmomentes wird somit ein nachvollziehbarer Zugang zu den Transaktionsdaten ermöglicht.  

  • Reporting-Pflichten: Bei auffälligen Beträgen sind Krypto-Plattformen dazu verpflichtet, verdächtige Aktivitäten zu melden.  

  • Compliance und Überwachung: Krypto-Dienstleister, müssen über geeignete Risikomanagement und Compliance-Programme verfügen, um sicherzustellen, dass sie alle Vorschriften einhalten. 

 

Was ändert sich für mich bei der BSDEX durch die Transfer of Funds Regulation? 

Mit Inkrafttreten der Transfer of Funds Regulation muss die BSDEX und alle anderen Krypto-Dienstleister innerhalb der EU, Anpassungen vornehmen, um die neuen regulatorischen Anforderungen zu erfüllen. Bei der Übertragung von Kryptowerten ist es künftig notwendig, dass Sie zusätzliche Informationen angeben, in etwa: 

  • Proof-of-Ownership: Bei Krypto-Transfers in einem Gesamtwert ab 1.000 Euro an oder von self-hosted Wallets, müssen Sie den Eigentumsnachweis erbringen. Dieser Nachweis Ihrer Eigentümerschaft ist einmal pro Jahr erforderlich. Die Eigentumsprüfung erfolgt digital und wir fordern Sie dazu auf, wenn es notwendig ist. 

  • Übertragungen an andere Krypto-Dienstleister (CASP): Bei Übertragungen an einen anderen CASP müssen Sie uns diesen mitteilen, da die BSDEX künftig zusätzliche persönliche Daten, wie etwa Ihren Vor- und Nachnamen, Ihre Anschrift oder Ihr Geburtsdatum an den anderen CASP übermitteln muss.  

  • Datenaktualisierung: Überprüfen Sie regelmäßig, ob Ihre persönlichen Daten in Ihrem Profil korrekt sind, um Verzögerungen bei Transaktionen zu vermeiden. 

 

Welche Informationen muss ich künftig angeben? 

Durch die Transfer of Funds Regulation werden folgende Angaben verpflichtend: 

Bei Einzahlungen von Kryptowerten: 

  • Proof-of-Ownership, wenn die Übertragung der Kryptowerte einen Gesamtwert von 1000 Euro übersteigt und eine self-hosted Wallet involviert ist.  

  • Gegebenenfalls Informationen über den Absender, wenn der andere Krypto-Dienstleister unvollständige Daten übermittelt hat. 

Bei Auszahlungen von Kryptowerten:  

  1. Kryptowährung  

  2. Betrag  

  3. Blockchain-Zieladresse 

  4. Bestätigung, dass Sie der wirtschaftliche Eigentümer der Empfänger-Wallet sind. 

  5. Information, ob Sie an einen Krypto-Dienstleister oder an eine self-hosted Wallet transferieren.  

  6. Proof-of-Ownership ab Gesamtwert von 1000 Euro   

 

Was bedeutet Proof-of-Ownership bzw. Eigentumsnachweis?  

Proof-of-Ownership bzw. Eigentumsnachweis bedeutet, dass Sie bei Ein- und Auszahlungen von Kryptowerten mit einem Gesamtwert über 1000 Euro verifizieren müssen, dass eine Wallet wirklich Ihnen gehört. Bitte beachten Sie, dass auch Einzelübertragungen, unter 1000 Euro, die innerhalb eines kurzen Zeitraums getätigt werden und in Summe über 1000 Euro ergeben, betroffen sind.  

 

Wie funktioniert der Proof-of-Ownership / Eigentumsnachweis bei BSDEX? 

Die Eigentümerschaft Ihrer privaten Wallet können Sie durch den Transfer einer Mikrotransaktion nachweisen, auch Satoshi-Test genannt. Dafür übertragen Sie von Ihrer self-hosted Wallet einen vordefinierten Betrag an Kryptowährungen an eine Ziel-Wallet-Adresse von der BSDEX. Es handelt sich dabei um kleine Beträge, die sich innerhalb einer vordefinierten Spanne bewegen und von der BSDEX innerhalb der Spanne zufällig gewählt werden. Bei Bitcoin-Transfers sind es beispielsweise zwischen 550 und 1550 Satoshis. Die Satoshi-Test-Spannen pro Kryptowährung finden Sie hier

Bitte beachten Sie:  Mit der Einführung der Transfer of Funds Regulation sind Transfers, die einen Eigentumsnachweis erfordern, zunächst ausschließlich über die Weboberfläche BSDEX Anwendung möglich. Die Funktion wird zeitnah für die Mobile App von BSDEX verfügbar gemacht. 

Der Satoshi-Test wird in der Regel in jener Kryptowährung durchgeführt, die Sie übertragen möchten. Für alle ERC-Token erfolgt die Satoshi-Test-Einzahlung immer in Ethereum (ETH). Sollten Sie eine Ein- oder Auszahlungsanfrage über 100% Ihrer Kryptowerte stellen, kann keine Mikrotransaktion durchgeführt werden. In diesem Fall müssen Sie ihre self-hosted Wallet über eine andere Quelle, beispielsweise eine weitere self-hosted Wallet, auffüllen, um den Satoshi-Test durchführen zu können. 

Sobald Sie die Kryptowährungen erfolgreich übertragen haben, dient dies als Beweis für den Besitz Ihrer Wallet. Sie sehen danach auch umgehend die übertragenden Kryptowährungen in Ihrem BSDEX-Portfolio. Der Betrag der Mikrotransaktion, welcher für den Satoshi-Test notwendig ist, wird in Ihrem BSDEX Account gutgeschrieben.  

Bitte beachten Sie: 

  • Die Blockchain-Gebühren, die durch diese Mikrotransaktion anfallen, müssen von Ihnen übernommen werden. 

  • Der Ein- oder Auszahlungsvorgang inklusive Satoshi-Test kann nach der Einführung der ToFR zu Beginn länger dauern, als Sie es gewohnt sind, da teilweise zusätzliche manuelle Überprüfungen erforderlich werden.

Klicken Sie jetzt auf das Video, um sich mit dem Satoshi-Test bei BSDEX für Einzahlungen vertraut zu machen: 

Bitte beachten Sie, dass der Satoshi-Test genauso für Auszahlungen funktioniert.  

Wichtige Information: Damit der Satoshi-Test jederzeit reibungslos ablaufen kann, verwenden Sie bitte die Web-Version von BSDEX und halten Sie einen Betrag an Kryptowerten auf Ihrer privaten Wallet gemäß der Satoshi-Test-Spannen zurück. 

 

Was passiert, wenn BSDEX keine Daten von anderen Krypto-Dienstleistern erhält? 

Falls ein anderer CASP (Krypto-Dienstleister) keine erforderlichen Daten bereitstellt, werden wir diesen kontaktieren und darum bitten, die Informationen nachzureichen. Falls diese nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, müssen wir die Transaktion leider aus regulatorischen Gründen ablehnen

 

Häufige Fragen zur Transfer of Funds Regulation 

  • Welche Transaktionen sind betroffen? Alle Übertragungen von und an Krypto-Dienstleister sowie Self-hosted Wallets sind betroffen, wenn der Wert über 1.000 Euro liegt. 

  • Werden meine Daten weitergegeben? Ihre Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und zur Sicherstellung der Rechtskonformität weitergegeben. 

  • Fallen Gebühren für den Proof-of-Ownership an? Ja, die Blockchain-Gebühren für die Mikrotransaktion müssen von Ihnen übernommen werden. Der Betrag der Mikrotransaktion wird Ihnen jedoch abzüglich dieser Gebühren gutgeschrieben. 

 

Bereit für die Änderungen? 

Stellen Sie sicher, dass Ihr Profil auf BSDEX aktuell ist, und bereiten Sie sich auf die neuen Anforderungen vor, um Ihre Krypto-Übertragungen ab dem 30. Dezember 2024 reibungslos durchzuführen. 

 

Haben Sie weitere Fragen? 

Kontaktieren Sie uns oder besuchen Sie unsere FAQ für detaillierte Anleitungen und Unterstützung.